Allgemeine Geschäftsbedingungen
Königsfeld den 25.02.2015
Kingsfield Gastronomie Service
Mietkoch / Hotline
Geschäftsführer
Marcus Maur__________________________________________
Auftraggeber:___________________________________________
Ort:______________________________Datum:_______________
Kingsfield Gastronomie Service Mietkoch-Hotline Mietkoch Service Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Änderung vom 25.02.2016 |
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| Vorbemerkung Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäftsverkehrs mit dem Kingsfield Gastronomie Service und gelten ohne Bestätigung durch den Auftraggeber schon alleine durch den Einsatz von Kingsfield Gastronomie Service oder dessen Subunternehmen. Sie gelten nicht für den stationären oder den Onlienhandel mit Waren und Gütern. Der Kingsfield Gastronomieservice bietet einen Mietkoch Service an und tritt als Mittler und Rechnungssteller zwischen eigenständigen Unternehmern (Auftraggebern und Auftragnehmern) in Erscheinung, weiterhin ist der Kingsfield Gastronomie Service eine Agentur und vermittelt und koordiniert Einsätze zwischen unterschiedlichen Auftraggebern und Auftragnehmern. Auftragnehmer im Sinne der AGB des Kingsfield Gastronomie Service kann nur werden, wer nachweislich gewerbetreibende(r) und gelernte(r) Koch / Köchin ist, der / die eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren aufweisen kann. Auftragnehmer unterliegen bei der Durchführung der von ihnen übernommenen Aufträge keinem Weisungs- und Direktionsrecht der Auftraggeber sowie deren Beauftragten.
Dies gilt auch für Mitarbeiter des Kingsfield Gastronomieservice, zu deren Einsatz dieser jederzeit berechtigt ist. Mitarbeiter die vom Kingsfield Gastronomie Servicr in Vertretung des Unternehmers eingesetzt werden, müssen ebenfalls über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Beruf Koch und mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen. Nicht als Weisungen im vorstehenden Sinne gelten jedoch allgemein von Auftraggebern erlassene Regelungen, die auf deren jeweiligen Betriebsgelände für jeden Dritten gelten sowie sonstige Vorgaben, die für die Durchführung der Tätigkeit den Auftragnehmern in allgemeiner Form gegeben werden. § 1 Ablauf Der Auftraggeber akzeptiert diese AGB mit der Auftragsvergabe an die Firma Kingsfield Gastronomieservice. Die Auftraggeber teilen der Kingsfield Gastronomie Service ihren jeweiligen Bedarf und die betreffenden Auftrags-spezifikationen im gastronomischen Bereich, sowie die voraussichtliche Dauer des Einsatzes mit. Die Kingsfield Gastronomie Service prüft ihre Kapazitäten und unterbreitet den Auftraggebern ein Angebot mit einer individuellen Preisliste. Durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Auftraggeber kommt ein Vertrag mit der Kingsfield Gastronomie Service zustande. Die Auftragsbestätigungen sowie Anfragen erfolgen per E-Mail, Fax oder auf postalischem Wege und sind auch ohne Unterschrift gültig. Buchungen und Anfragen für Mietköche, welche bereits Aufträge beim Auftraggeber erfüllt haben erfolgen von diesem, unter Einhaltung der Fristen von § 2.a), ausschließlich über die Kingsfield Gastronomie Service. § 2.a) Eigenwerbung / Abwerbung Die Abrechnung des Auftrages mit den Auftraggebern erfolgt ausschließlich über den Kingsfield Gastronomie Service. Die von dem Kingsfield Gastronomie Service vermittelten selbständigen Auftragnehmer und deren Angestellte sind nicht berechtigt, Bargeld o. ä. im Namen der Kingsfield Gastronomie Service in Empfang zu nehmen. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine schriftliche Originalvollmacht der Kingsfield Gastronomie Service vorgelegt werden kann. Weiterhin ist es den Auftraggebern untersagt, die Auftragnehmer binnen 12 Monaten ab Beendigung des Einsatzes / Auftrages in ihren Räumlichkeiten einzusetzen. Im Falle einer Zuwiderhandlung verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber zur Zahlung von € 2500,00 zuzüglich Mehrwertsteuer als Vertragsstrafe pro Auftragnehmer. § 2.b) Die Firma Kingsfield Gastronomie Service, betreibt die gewerbliche Vermittlung von Arbeitnehmern. Sollte zwischen dem oder den, vom Kingsfield Gastronomie Service an den Auftraggeber vermittelten Auftragnehmer/n und dem Auftraggeber ein Arbeitsverhältnis, innerhalb von 12 Monaten nach Auftragsende zustande kommen, steht dem Kingsfield Gastronomie Service eine Vermittlungsgebühr von 2000,00€ inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu, zahlbar zum Beginn der Festanstellung. Die Auftraggeber verpflichten sich ein solches Arbeitsverhältnis ohne Verzug der Kingsfield Gastronomie Service schriftlich anzuzeigen. § 3.a) Preisliste / Stornierungen Die in der Preisliste der Kingsfield Gastronomieservice aufgeführten Sätze stellen ein zeitlich auf 6 Monate begrenztes Angebot – gerechnet ab Bekanntgabe - dar und gelten nur im Rahmen von Einsätzen für den jeweiligen Auftraggeber. Die zwischen dem Kingsfield Gastronomie Service und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen, insbesondere solche welche die Vergütung betreffen sind vertraulich zu behandeln. Pausenzeiten sind im Stundenlohn enthalten und dürfen nicht durch den Auftraggeber separat von der Einsatzzeit abgezogen werden. Die Mindestanzahl von Rechnungsstunden pro Mietkoch und Einsatztag beläuft sich auf 8,0 Stunden. § 3.b) Stornierungsfristen Stornierungen erfolgen ausschließlich schriftlich und müssen mindestens 14 Tage vor dem avisierten Einsatz beim Kingsfield Gastronomie Service eingegangen sein. Bis 14 Tage vor Auftragsbeginn bleibt eine Stornierung kostenlos, bei späteren Absagen ist der Auftragnehmer berechtigt nach den, in folgenden Sätzen, eventuelle Ausfälle in Rechnung zu stellen 10 bis 5 Rage vor Auftragsbegin 9 von 100* 4 bis 3 Tage vor Auftragsbeginn 18 von 100* Ab 48 Stunden vor Auftragsbeginn gilt: *Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Kingsfield Gastronomieservice berechtigt, gleichwohl die vereinbarte Vergütung zu 100 % für die gesamte geplante Einsatzdauer, höchstens jedoch 14 Buchungstage x die volle Tagesleistung von 8 Rechnungsstunden gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Gegebenenfalls auf der Rechnung eingeräumte Preisnachlässe, Rabatte, Sondervergünstigungen oder ähnliches entfallen bei Verfehlung des angegebenen Zahlungsziels. Ist kein Zahlungsziel angegeben gilt als Zahlungsziel ausschließlich die unter § 4.a) angegebene Frist § 4.a) Zahlungsbedingungen Abgerechnet wird jede angefangene Stunde. Der vereinbarte Stundensatz ergibt sich aus der aktuellen Preisliste. Hinzu kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%). Im Regelfall werden An- und Abfahrtkosten berechnet. Sonderkonditionen und Absprachen werden auf der Rechnung schriftlich ausgewiesen. Soweit sich der Einsatz über mehr als eine Woche erstreckt, wird eine Abrechnung im Wochenrhythmus vorgenommen. Bei kurzfristigen Einsätzen (unter einer Woche) wird nach Beendigung des Auftrages umgehend abgerechnet. Rechnungen des Kingsfield Gastronomie Service sind fällig und zahlbar mit dem Erhalt der Rechnung. Die Zahlung ist noch als rechtzeitig anzusehen, wenn diese binnen 5 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung bei Kingsfield Gastronomieservice eingehen. § 4.b) Zahlungsbedingungen / Sonderfälle Liegt der Einsatzort nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder ist eine wöchentliche Arbeitsleitung von mehr als 100 Rechnungsstunden zu erwarten, erstellt der Kingsfield Gastronomie Service vor Beginn des Auftrags einen Kostenvoranschlag. Soweit der Auftraggeber einen schriftlichen Auftrag auf der Basis des Kostenvoranschlages erteilt, kommt der Vertrag mit dem Kingsfield Gastronomie Service zustande. Sodann sind die Auftraggeber verpflichtet, 50% der im Kostenvoranschlag aufgeführten Gesamtsumme bis spätestens 72 Stunden vor dem avisierten Einsatzbeginn an die Kingsfield Gastronomie Service zu zahlen, wobei maßgeblich der Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Kingsfield Gastronomie Service ist. Bestätigte Aufträge, die aufgrund von Verstößen gegen §2. a & b) §4. a & b) und & §5) oder gegen Gesetze und Vorschriften nicht durchgeführt oder abgebrochen werden gelten als kurzfristige Stornierungen nach § 3.b) § 5) Haftungsausschluss / Besonderheiten Der Kingsfield Gastronomie Service übernimmt keinerlei Haftung für Sach – und Personenschäden, welche auf Grund von Weisungen / Aufforderungen aus der Sphäre des Auftraggebers entstehen. Mietköche, welche die Kingsfield Gastronomie Service an Auftraggeber vermittelt, sind angehalten, keinerlei Tätigkeiten, Arbeiten oder Handlungen auszuüben sowie keinen Aufforderungen nachzukommen, durch welche ein Schaden voraussichtlich entstehen könnte bzw. die ordnungswidrig oder strafbar sind. Weiterhin übernimmt die Kingsfield Gastronomie Service, auf Grund der Eigenverantwortlichkeit und Sorgfaltspflicht der Auftragnehmer und Auftraggeber - keine Haftung gegenüber, dem Auftraggeber für Einsatzausfälle und Umsatzminderung, welche durch ein etwaiges Fehlverhalten seitens der Auftragnehmer, durch höhere Gewalt, Krankheit, etc. entstehen. Mietköche, sind eigenständige Unternehmer, die nicht in den Dienstplänen der Auftraggeber aufgelistet werden, in den Stundennachweisen ggf. eingetragene Pausen sind als Kulanzleistung eines einzelnen, eigenständigen Unternehmens anzusehen und nicht, wie z.B. bei einem Arbeitnehmer regelmäßig abzuziehen. Als eigenständige Unternehmer gehen Auftragnehmer, auch während eines laufenden Auftrags, Ihren Pflichten als Unternehmer nach. Des Weiteren ist der Auftraggeber für die korrekte Einhaltung der Vorschriften für nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen verantwortlich. Die Haftung für Verstöße gegen etwaige gesetzliche Vorschriften in Rahmen der Auftragserfüllung liegt beim Auftraggeber. Als Verstöße können u.a. angesehen werden: Die namentliche Eintragung eines Mietkochs in den Dienstplan des Auftraggebers (= Eingliederung in die betriebliche Struktur) Das abziehen von Pausenzeiten durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, Hygiene und der Richtigkeit von Verkaufsbezeichnungen der in seiner Betriebsstätte angebotenen Produkte allein verantwortlich. § 6 Sonstiges Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. Der Kingsfield Gastronomie Service informiert alle Kunden per Mail über etwaige Änderungen in den AGB, laufende Aufträge sind, soweit nicht gesetzlich gefordert nicht von Änderungen betroffen, ein Auftrag gilt als laufend, wenn die Leistung noch nicht gültig abgerechnet wurde. |
Königsfeld den 08.02.2016
Kingsfield Gastronomie Service
Geschäftsführer
Marcus Maur__________________________________________
Auftraggeber:___________________________________________
Ort:______________________________Datum:_______________
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Änderung vom 25.02.2016 |